Sicherheitshinweise
- Brennbare Flüssigkeiten nicht in Ultraschallbädern verwenden!
- Verwendung von destilliertem / deionisiertem / demineralisiertem / hochreinem Wasser kurz VE-Wasser (vollentsalztes Wasser) genannt
- Information zur Detergenzien-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien)
- Elektrische Sicherheit
- Gesundheitsgefährdung
- Haushaltreiniger
- Standzeiten
- Instrumentenaufbereitung
- Dekontamination bei Einsendungen von Ultraschallbädern, -geräten und deren Zubehör