Brennbare Flüssigkeiten nicht in Ultraschall­bädern verwenden!

Für alle Ultraschallbäder von BANDELIN wird in den entsprechenden Dokumentationen vorgeschrieben, keine brennbaren, explosionsgefährlichen und nicht wässrigen Flüssigkeiten oder azeotrope Gemische direkt in der Edelstahl-Schwingwanne zu verwenden.

Ausnahme:
Erfolgt die Beschallung indirekt im Einsatzbecher oder in der Einhängewanne, so ist die Verwendung geringer Mengen brennbarer Flüssigkeiten unter Beachtung der 

DGUV Information 213-850 
(Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen)

TRGS 526
(Technische Regeln für Gefahrstoffe)

DGUV Regel 109-010
(Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln)

DGUV Regel 113-001
(Explosionsschutz-Regeln)

in den jeweils gültigen Fassungen vom Anwender selbst zu verantworten. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

SONOREX Ultraschallbäder entsprechen nicht diesen Richtlinien.

Ultraschall erwärmt Flüssigkeiten in der Schwingwanne auch ohne zusätzliche Heizung. Nichtwässrige Flüssigkeiten erwärmen sich ca. 4 × schneller als Wasser. Ein möglicher Flammpunkt kann nach sehr kurzer Beschallung erreicht und/oder überschritten werden. Bei hochsiedenden Flüssigkeiten (mit und ohne Flammpunkt) kann die Badtemperatur durch die Energiezufuhr des Ultraschalls auf >120 °C steigen, was zu irreparablen Schäden am Ultraschallbad führen kann.

Information als PDF Download

Dies schließt sich in 0Sekunden

DE