Wer ein Piercingstudio mit Mehrwegwerkzeug betreibt, bewegt sich in einem hygienerechtlichen Spannungsfeld: Die Zangen und Klemmen sind formal keine Medizinprodukte, trotzdem gelten für ihre Aufbereitung de facto die strengsten Standards des deutschen Hygienerechts. Wer das unterschätzt, riskiert bei der nächsten Begehung nicht nur eine Beanstandung, sondern im Wiederholungsfall die Betriebserlaubnis.




